NRW entlastet Münster mit rund 3,5 Mio. Euro bei den Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN werden die Kommunen mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Zuweisung der Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entlastet. Maria Klein-Schmeink und Josefine Paul freuen sich über die nun vorliegende vorläufige Berechnung für Münster.
„Münster erhält durch die neue Stichtagsregelung im Jahr 2015 rund 3.553.629 Euro“, erklärt Maria Klein-Schmeink. „Die neue Regelung ist auch wichtig für die anstehenden Haushaltsberatungen in Münster. Aufgrund der pauschalen Regelung ist sichergestellt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen im münsteraner Haushalt 2016 unmittelbar berücksichtigt werden können. Nun geht meine weitere Forderung nach Berlin. Der Bund darf Kommunen und Länder nicht länger mit dieser gesamtstaatlichen Aufgabe alleine lassen. Wir brauchen eine verlässliche und strukturelle Kostenübernahme durch den Bund. Die bisher zugesagten 1 Milliarde Eure des Bundes reichen hinten und vorne nicht.“
Dies bestärkt Josefine Paul und verdeutlicht: „Die rot-grüne Landesregierung kommt den berechtigten Forderungen der Kommunen, nach finanzieller Unterstützung an Hand von aktuellen Flüchtlingszahlen nach. Es ist ein Skandal wie der Bund sich hier weg duckt und zuguckt, wie sich Länder und Kommunen sich abmühen mit dieser Notlage zu Recht zu kommen. Die Bundesregierung muss ihrer Pflicht nun endlich nachkommen.“
Damit die zusätzlichen Mittel auch zeitnah an die Städte und Gemeinden ausgezahlt werden können, wird es einen 3. Nachtragshaushalt 2015 in NRW geben. Der Entwurf soll parallel mit den Änderungen im FlüAG im Oktober beraten und verabschiedet werden.