Rot-Grün stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das „Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (Inklusionsstärkungsgesetz, ISG) als Entwurf vorgelegt. Morgen soll es im Landtag verabschiedet werden. Mit dem ISG ist NRW das erste Land, das die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Landesrecht umsetzt. Dazu erklärt Josefine Paul, Landtagsabgeordnete aus Münster:
„Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz stärkt Rot-Grün die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung. So sind bislang Menschen unter vollständiger Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das ist unvereinbar mit der UN- BRK. Die Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN werden die Regelung deshalb gesetzlich ändern und dafür sorgen, dass diese Menschen künftig an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen dürfen. Das ist bislang bundesweit einmalig. Zudem führen wir das Instrument der ‚Leichten Sprache‘ ein. Damit sollen Behörden den Menschen mit Lernschwierigkeiten komplizierte Inhalte von Verwaltungsmitteilungen in einfachen Worten erklären. Zudem wird die Deutsche Gebärdensprache im ISG als eigenständige Sprache anerkannt.
Bei der Umsetzung des Gesetzes legen wir Wert darauf, die Kommunen in ihrer Entscheidungs-und Gestaltungshoheit nicht einzuschränken. Das ist wichtig, denn die Gegebenheiten vor Ort sind sehr unterschiedlich. Mit dem Gesetz haben SPD und GRÜNE ein Schlüsselprojekt für die Umsetzung der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Damit nimmt NRW bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bundesweit eine einmalige Vorreiterrolle ein.“
Hintergrund:
Die Verabschiedung des Gesetzes soll am Mittwoch, 8. Juni 2016, unter Tagesordnungspunkt 5 im Plenum erfolgen. (gegen 14.20 Uhr, mehr Informationen und einen Livestream über www.landtag.nrw.de ).