Bemerkenswerter Wandel: Änderung des kirchlichen Arbeitsrecht
Bemerkenswerter Wandel: Änderung des kirchlichen Arbeitsrecht Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) lockert das kirchliche Arbeitsrecht. Eine der wesentlichen Änderungen sieht vor, dass nur noch in Ausnahmefällen eine Kündigung erfolgt, wenn homosexuelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen oder Geschiedene erneut heiraten. Bevor es zur Kündigung kommt muss jeder Einzelfall konkret geprüft…