Bemerkenswerter Wandel: Änderung des kirchlichen Arbeitsrecht
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) lockert das kirchliche Arbeitsrecht. Eine der wesentlichen Änderungen sieht vor, dass nur noch in Ausnahmefällen eine Kündigung erfolgt, wenn homosexuelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen oder Geschiedene erneut heiraten. Bevor es zur Kündigung kommt muss jeder Einzelfall konkret geprüft werden.
Josefine Paul, die queerpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, freut sich über die Neuregelungen: „Der Beschluss des VDD trägt denn vielfältige Veränderungen der letzten Jahren und Jahrzehnten in der Rechtsprechung vor allem aber auch der Gesellschaft Rechnung. In der katholische Kirche scheint sich gerade ein begrüßenswerter Wandel im Denken zu vollziehen. Weg von antiquierter Wertevorstellung, hin zur Lebensrealität der Menschen.“
Noch gebe es jedoch Fallstricke, bedauert Paul: „Der Beschluss der Vollversammlung war keineswegs einstimmig. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch wirklich alle von den Neuregelungen profitieren, müssen alle Diözesen die Änderungen für ihr Gebiet auch ausdrücklich umsetzen. Zudem haben die Betroffenen selbst dann keine Rechtssicherheit. Nach individueller Prüfung können Lesben, Schwule und Wiederverheiratete weiterhin gekündigt werden.“ Es bleibt zu hoffen dass die Kirchen ihren eingeschlagenen Weg mutig weiter gehen. Liebe lässt sich nicht von arbeitsrechtlichen Regelungen aufhalten.