Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder nachhaltig stärken
In einer ganztätigen Anhörung unter Beteiligung von über 30 Expertinnen und Experten haben mehrere Landtagsausschüsse über den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN „Jeder Fall ist ein Fall zu viel“ beraten. Die Sachverständigen haben betont, dass es für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt verstärkte Anstrengungen und vor allem verlässliche Strukturen und Vernetzung braucht. Dazu erklärt Josefine Paul, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Deutlich wurde, dass es ein Sofortprogramm der Landesregierung braucht, um den Kinderschutz in NRW nachhaltig zu verbessern. Insbesondere müssen flächendeckend niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstellen aufgebaut werden. Vor allem im ländlichen Raum sind die Beratungsstrukturen schwach ausgeprägt. Darüber hinaus müssen die fachlichen Kenntnisse im Erkennen von und Umgang mit „sexuellem Missbrauch“ in Aus- und Fortbildung von allen Akteuren, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, deutlich gestärkt werden. Hier muss das Land Fortbildungen bereitstellen. Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter benötigen regelmäßig hochqualifizierte Schulungen. Sie brauchen deutlich mehr Wissen über das Erkennen von sexuellem Missbrauch und Täterstrategien, um in Missbrauchsfällen schnell und im Sinne der Kinder agieren zu können.
Aus den Statements und Stellungnahmen der Sachverständigen wurde deutlich, wie wichtig die Kooperation zwischen Justiz, Polizei, Jugendhilfe, Gesundheits- und Bildungswesen ist. Deswegen brauchen wir mittel- und langfristig in NRW ein Landespräventionsgesetz, das die Strukturen im Kinderschutz stärkt. Solch ein Gesetz muss vor allem die interdisziplinäre Zusammenarbeit von entscheidenden Akteuren innerhalb eines Netzwerks vor Ort sicherstellen. Darüber hinaus gilt es, die Einrichtung eines oder einer unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Landesebene, nach Vorbild des Beauftragten auf Bundesebene, zu prüfen.“