Echter Opferschutz sieht anders aus!
Zur Berichterstattung des WDRs über die Pläne von Ministerin Ina Scharrenbach, Fördergelder für Frauenhäuser an die Bedingung zu knüpfen, dass diese die Aufenthaltsdauer der Frauen reduzieren, erklärt Josefine Paul, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:
„Ministerin Ina Scharrenbach baut hier anscheinend mit einer völlig unsinnigen Verpflichtung Druck auf die Frauenhäuser auf, der den Schutz von Gewaltopfern konterkariert. Die betroffenen Frauen, berichten immer wieder, dass sie vor allem auf einen sicheren Zufluchtsort für sich und ihre Kinder angewiesen sind. Doch es mangelt in NRW akut an ausreichend Frauenhausplätzen und insbesondere an Familienzimmern. An den in der Istanbul-Konvention festgeschriebenen Zielwert von einem Familienzimmer pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kommt NRW nicht annähernd heran. Die zuständige Ministerin, Ina Scharrenbach, will dieses Problem aber nicht an der Wurzel packen und versucht das Problem kleinzureden. So plant sie nicht einmal einen zusätzlichen Platz pro Frauenhaus. Echter Opferschutz sieht anders aus!
Auch die Pläne im bisherigen Entwurf des neuen Polizeigesetzes, die Täter von häuslicher Gewalt bis zu zehn Tage in Gewahrsam zu nehmen und bei Bedarf auch den Einsatz von elektronischen Fußfessel zu ermöglichen, bringen den Opferschutz nicht voran. Ganz im Gegenteil: Wer die Opfer von häuslicher Gewalt wirklich schützen will, der muss die Schwelle, sich Hilfe zu holen, niedrig halten. Da sie meist emotional stark an die Täter gebunden sind, schrecken viele Opfer davor zurück diesen anzuzeigen – um den Täter keinen Repressionen auszusetzen. Im ungünstigsten Fall könnten sich die geplanten Maßnahmen entsprechend sogar negativ auf den Opferschutz auswirken.“
Zum Hintergrund:
Die derzeitigen Verhandlungen von Ministerin Ina Scharrenbach mit den Frauenhäusern, sehen eine Verpflichtung selbiger vor, Langzeitaufenthalte von Frauen bis 2022 um 20% zu reduzieren. Im Gegenzug will das Land die finanziellen Mittel für 50 Frauenhausplätze bis 2022 bereitstellen. Ein Ansatz mit dem effektiv wenig zu erreichen ist, denn rund 80% der Frauen bleiben unter 3 Monate im Frauenhaus. Neben dem individuellen Unterstützungsbedarf der Frauen spielt bei Langzeitaufenthalten vor allem in den Ballungsgebieten die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt eine wichtige Rolle.
Schon heute sind Ingewahrsamnahmen bei Wohnungsverweisungen grundsätzlich möglich. Die Dauer ist jedoch wie bei anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen rechtlich sehr eng gefasst. Der Einsatz von Fußfesseln bei Wohnungsverweisungen ist bisher nicht erprobt.