Reform des Landesgleichstellungsgesetzes ist ein Meilenstein für echte Frauenförderung
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am gestrigen Abend das Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts beschlossen. Zur Reform erklärt Josefine Paul, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Nordrhein-Westfalen ist mit dem neuen Landesgleichstellungsgesetz erneut Vorreiter. Frauen erhalten damit endlich dieselben Chancen auf beruflichen Aufstieg wie Männer. Die besondere Leistung der Reform ist der verfassungsrechtlich gebotene Ausgleich zwischen Bestenauslese und der Gleichstellung der Geschlechter. Unser Ziel ist es dabei nicht, dass zukünftig alle Führungspositionen ausschließlich mit Frauen besetzt werden. Durch die neue Quotenregel kommen wir aber dem „Die Hälfte der Macht für Frauen“-Ziel ein Stück näher.
Wir stärken außerdem die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten, den sie sind die zentralen Akteure für die Verwirklichung der Gleichstellung in den Kommunen. Zukünftig erhalten sie ein umfangreiches Informationsrecht. Maßnahmen, bei denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht ordnungsgemäß beteiligt, wurden sind gesetzeswidrig. Außerdem erhalten sie ein Klagerecht und können bei strittigen Fragen auch externen Sachverstand einholen. Das neue Landesgleichstellungsgesetz ist somit ein wirksames Instrument für eine echte Frauenförderung im öffentlichen Dienst.“